Regeln zur Nutzung des Grillplatzes
- Der Grill darf nur nach Reservierung genutzt werden.
Kontakt über 06061 5718 (Günther Groh) - Grillrost und Aufhänger (Schwenkgrill) werden gegen Pfand (20 €) und Gebühr (5 €) ausschließlich an Volljährige vergeben.
- Grillen nur mit Grillkohle; Holzfeuer und das Verbrennen anderer Materialien ist nicht erlaubt.
- Verwendung von Brandbeschleunigern (z.B. Spiritus) verboten.
- Grillzeit von 10.00 – 21.00 Uhr.
- Nutzung des Grillplatzes auf eigene Gefahr.
- Für evtl. Schäden haftet der Nutzer.
- Vor Verlassen des Grillplatzes ist die Glut vollständig zu löschen und die Grillasche in die Blechtonne zu füllen.
- Leergut und Abfall sind vollständig wieder mitzunehmen.
Zusätzlich kann man sich hier über die aktuelle Waldbrandgefahr informieren.